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   LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52 pol   

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LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52 pol (https://dejure.org/1952,7109)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 03.11.1952 - 2 Ks 1/52 pol (https://dejure.org/1952,7109)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 03. November 1952 - 2 Ks 1/52 pol (https://dejure.org/1952,7109)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51

    Aussageerpressung und Körperverletzung im Amt - Soldat als Beamter -

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52
    bejaht worden (vergl. BGH, Urteil vom 14.2.1952 3 StR 517/51 - ).

    Zwar ist es richtig, dass die Tatsache allein, dass ein Angeklagter auf Befehl gehandelt hat, nicht ohne weiteres zur Annahme blosser Beihilfe führt (vgl. Urteil des BGH vom 5.7.1951 - 3 StR 333/51 - und vom 14.2.1952 - 3 StR 517/51 - ).

    in seinem Urteil vom 14.2.1952 (3 StR 517/51 ) zu einem anderen Ergebnis gelangte, so deshalb, weil nach dem dort zur Entscheidung stehenden Sachverhalt im Gegensatz zu den vorliegenden Tatsachenfeststellungen davon ausgegangen war, dass ein Sonderbefehl ausdrücklich gegeben worden sei, während hier nur festgestellt werden konnte, dass der Angeklagte Lor.

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass hierdurch das Strafklagerecht nicht verbraucht wurde, da diese Rechtswirkung allein gerichtlichen Entscheidungen zukommt (BGH Urteil vom 14.2.1952 - 3 StR 517/51 ).

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52
    B) Bilden sonach die genannten Anordnungen, Weisungen und Befehle keinerlei Rechtfertigungsgrund für den festgestellten Tatbeitrag der Angeklagten, so könnte die Tatsache, dass sie auf Befehl handelten, von Bedeutung sein, wenn die Angeklagten im Vertrauen auf die Rechtmässigkeit der Befehle diese irrtümlich für verbindlich und die Handlungen für rechtmässig gehalten und sie somit irrtümlich einen Rechtfertigungsgrund für ihr Verhalten in dem Befehl gesehen hätten, ist doch eine Strafbarkeit nach der Entscheidung des grossen Strafsenates im NJW 1952 Seite 593 nur gegeben, wenn der Täter ausser dem Vorsatz das Bewusstsein hat oder bei gehöriger Anspannung seines Gewissens hätte haben können Unrecht zu tun.
  • BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51

    Erschiessung von 81 weiblichen und 6 männlichen Häftlingen des AEL und des

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52
    Zwar ist es richtig, dass die Tatsache allein, dass ein Angeklagter auf Befehl gehandelt hat, nicht ohne weiteres zur Annahme blosser Beihilfe führt (vgl. Urteil des BGH vom 5.7.1951 - 3 StR 333/51 - und vom 14.2.1952 - 3 StR 517/51 - ).
  • LG Darmstadt, 15.02.1951 - 2a KLs 16/50
    Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52
    In der Zwischenzeit befand er sich in der Sache 2a KLs 16/50 (Fall Kor.) auf Grund eines Haftbefehls vom 30.4.1951 in Untersuchungshaft.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung und Auswahl der zu tötenden

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52
    1, 321, 342; NJW 1950 Seite 151 ff. bei der planmässigen Tötung Geisteskranker trotz der Vielzahl der Opfer die verschiedenen Ausführungshandlungen als eine Einheitstat angesehen worden, und auch der Bundesgerichtshof hat in NJW 1951 S.666 diese Möglichkeit zum Mindesten für die Urheber und Leiter jener Aktionen nicht verneint und in BGHSt. Band 2 Seite 235 in dem gleichgelagerten Falle der Annahme des Fortsetzungszusammenhanges zugestimmt.
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